Bitcoin & Co. FINANZINSTRUMENTE? Was heisst das für jeden Kryptobesitzer?
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) hat nunmehr Kryptowährungen zu Finanzinstrumenten erklärt. Zu folgender Feststellung kommt die BaFin:
Eine digitale Repräsentation eines Vermögenswertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Einrichtungen ausgegeben oder garantiert wurde und nicht den rechtlichen Status von Währung oder Geld hat, sondern von natürlichen oder juristischen Personen. Aber es wird von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und kann elektronisch übertragen, aufbewahrt und gehandelt werden.
Was das genau für Kryptowährungsbesitzer, -unternehmer, -händler oder -miner bedeutet, habe ich für alle Cryptorianer auf Cryptosteuerlegal recherchiert und zusammengefasst:
1. „Kryptowährungsverwalter“ brauchen eine LIZENZ!
Wenn jemand in Zukunft in Deutschland ein Geschäft oder auch nur Netzwerk betreibt, bei dem er oder sie mit Kryptowährungen arbeitet (zB. Trading, Mining oder Netzwerke, bei denen Kryptowährungen als Haupttransaktionsmittel verwendet werden), braucht ab jetzt eine gewerbliche Lizenz (zB. Finanzberater) um diese Leistungen in Deutschland anbieten bzw. zu vertreiben, sonst macht er sich STRAFBAR!!
2. Tokens (meist bei ICOs ausgegeben) gelten als Wertpapiere oder Investitionen!
Somit müssen alle Projekte, die ICOs in Deutschland anbieten, sich dem deutschen Wertpapiergesetz unterwerfen, sonst dürfen sie ihre Leistungen NICHT in Deutschland anbieten! Wenn aufgrund mangelhafter Sicherheit beim ausgegebenen Token es zu Diebstahl bzw. Veruntreung kommt, ist/sind die betreibende(n) Firme(n) dafür HAFTBAR!
3. Da es nun einen Rechtsrahmen gibt, haben zahlreiche deutsche Banken Interesse an einer „Kryptowährungslizenz“!
Mehr als 40 Bankunternehmen in Deutschland haben nun eine solche Kryptowährungsverwalterlizenz beantragt. Was heisst das? KONKURRENZ! Konkurrenz für existierende ICOs und Kryptowährungsprogramme, da viele Investoren aufgrund der schlechten Erfahrung der Vergangenheit wahrscheinlich lieber bei einer Bank investieren werden, als bei irgend einem lizenzlosen ICO oder Kryptowährungsprogramm!
4. OFFENLEGUNG!
Um eine solche Kryptoverwalterlizenz zu bekommen, wird es notwendig sein, dass sich das betreffende Unternehmen auf „Herz & Nieren“ vom Staat prüfen lassen muss. Rechtform, Absicherung durch Rücklagen, Geschäftskonzept & -feld, verantwortliche Personen, etc… um nur einige Dinge zu nennen, die diese Firmen oder auch private Unternehmer oder Netzwerker offenlegen werden müssen!
HUUCHH! Ich bin in Deutschland öffentlich mit einem Kryptowährungsgeschäft oder -netzwerk aufgetreten! Bin ich in Gefahr?
Schlicht und einfach: JA! Mit dieser Rechtsgrundlage können die deutschen Behörden ab jetzt eine Aktion „SCHARF!“ gegen jeden fahren, von dem bekannt ist, dass er oder sie mit Kryptowährungen arbeitet. Diese Info gibt’s KOSTENLOS im CRYPTOSTEUERLEGAL – Mitgliederbereich!
Was kann/sollte ich jetzt tun?
Ganz einfach: INFORMIEREN! INFORMIEREN! INFORMIEREN!:
- Wie ist das, was ich bisher mit Kryptowährungen gemacht habe zu beurteilen?
- Muss ich eine Firma gründen und wenn ja, was ist die beste Rechtsform dazu?
- Bin ich in Gefahr, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden?
- Was passiert bei einer Hausdurchsuchung? Dürfen die Behörden alles?
Diese und mehr Infos gibt’s in unseren Video-Schulungsmodulen. Und wie diese funktionieren bzw. was man tun muss, um ganz legal Geld verdienen zu können erfahrt ihr auf unseren regelmäßigen Webinaren zu folgenden Zeiten:
Mittwoch & Sonntag
ab 20:00 Uhr
Einfach um 19:55 folgenden Link klicken:
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